Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren sind Instrumente zur Unternehmenssanierung innerhalb des Insolvenzrechts. Für Geschäftspartner signalisieren sie: Hier wird nicht liquidiert, sondern saniert.
Eigenverwaltung
Grundprinzip
| Regelinsolvenz |
Eigenverwaltung |
| Insolvenzverwalter führt |
Geschäftsführung bleibt |
| Verwalter entscheidet |
Management entscheidet |
| Verwalter verwertet |
Management saniert |
| Sachwalter: keiner |
Sachwalter überwacht |
Voraussetzungen
| Anforderung |
Prüfung |
| Keine Nachteile für Gläubiger |
Vergleich zur Regelinsolvenz |
| Sanierungsaussicht |
Tragfähiges Konzept |
| Geeignetes Management |
Keine Pflichtverletzungen |
| Gläubigerunterstützung |
Wesentliche Gläubiger |
Beteiligte Rollen
| Rolle |
Aufgabe |
| Geschäftsführung |
Führt Geschäfte, setzt Sanierung um |
| Sachwalter |
Überwacht, prüft Zahlungen |
| Gläubigerausschuss |
Kontrolliert, entscheidet mit |
| Insolvenzgericht |
Ordnet an, genehmigt |
Ablauf
graph TD
A[Antrag auf Eigenverwaltung] --> B{Gericht prüft}
B -->|Zugelassen| C[Eigenverwaltung angeordnet]
B -->|Abgelehnt| D[Regelinsolvenz]
C --> E[Sachwalter bestellt]
E --> F[Sanierung läuft]
F --> G{Erfolg?}
G -->|Ja| H[Insolvenzplan]
G -->|Nein| I[Wechsel zu Regelinsolvenz]
H --> J[Verfahren beendet]
Schutzschirmverfahren
Besonderheit
Das Schutzschirmverfahren ist eine Vorstufe zur Eigenverwaltung mit besonderen Schutzrechten.
| Merkmal |
Details |
| Zeitraum |
Maximal 3 Monate |
| Zweck |
Sanierungsplan erarbeiten |
| Schutz |
Keine Vollstreckungen |
| Voraussetzung |
Nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung |
Unterschied zur Eigenverwaltung
|
Schutzschirmverfahren |
Eigenverwaltung |
| Zeitpunkt |
Vor Eröffnung |
Nach Eröffnung |
| Dauer |
Max. 3 Monate |
Unbegrenzt |
| Voraussetzung |
Noch nicht zahlungsunfähig |
Auch bei Zahlungsunfähigkeit |
| Schutz |
Vollstreckungsmoratorium |
Insolvenzrechtlicher Schutz |
Ablauf Schutzschirm
- Antrag: Mit Bescheinigung eines Experten
- Anordnung: Gericht ordnet Schutzschirm an
- Frist: Max. 3 Monate für Sanierungsplan
- Ergebnis: Entweder Insolvenzplan oder Regelverfahren
Für Gläubiger: Was bedeutet das?
Positive Signale
| Signal |
Bedeutung |
| Eigenverwaltung angeordnet |
Gericht sieht Sanierungschance |
| Schutzschirm beantragt |
Frühes Handeln, aktives Management |
| Erfahrener Sachwalter |
Professionelle Überwachung |
| Gläubigerausschuss aktiv |
Gläubigerinteressen vertreten |
Ihre Rechte
| Recht |
Details |
| Information |
Regelmäßige Berichte vom Sachwalter |
| Gläubigerversammlung |
Mitsprache bei wesentlichen Entscheidungen |
| Gläubigerausschuss |
Bei größeren Verfahren |
| Abstimmung Insolvenzplan |
Entscheidung über Sanierung |
Was Sie beachten sollten
| Aspekt |
Handlung |
| Forderungsanmeldung |
Frist einhalten wie bei Regelinsolvenz |
| Sicherheiten prüfen |
Eigentumsvorbehalt, Absonderung |
| Gläubigerversammlung |
Bei großer Forderung teilnehmen |
| Insolvenzplan prüfen |
Quote, Zahlungszeitpunkt |
Insolvenzplan
Struktur
| Teil |
Inhalt |
| Darstellender Teil |
Situation, Ursachen, Maßnahmen |
| Gestaltender Teil |
Rechtliche Regelungen, Quote |
| Anlagen |
Vermögensübersicht, Gläubigerverzeichnis |
Abstimmung
| Gruppe |
Beispiele |
| Absonderungsberechtigte |
Grundschuldgläubiger, EV-Lieferanten |
| Arbeitnehmer |
Lohnforderungen |
| Ungesicherte Gläubiger |
Normale Lieferanten |
| Nachrangige Gläubiger |
Gesellschafterdarlehen |
Annahme: Mehrheit in jeder Gruppe + Summenmehrheit insgesamt
Quote im Insolvenzplan
| Vergleich |
Typisch |
| Regelinsolvenz |
3-10% |
| Insolvenzplan |
10-30% |
Insolvenzpläne bieten oft bessere Quoten, weil das Unternehmen fortgeführt wird.
Risiken der Eigenverwaltung
Für Gläubiger
| Risiko |
Beschreibung |
| Management-Kontinuität |
Dieselben, die Krise verursachten |
| Intransparenz |
Weniger Einblick als bei Verwalter |
| Sanierung scheitert |
Längerer Zeitraum bis Liquidation |
| Interessenkonflikte |
Management vs. Gläubiger |
Schutzmaßnahmen
| Maßnahme |
Wirkung |
| Sachwalterüberwachung |
Unabhängige Kontrolle |
| Gläubigerausschuss |
Mitsprache |
| Gerichtskontrolle |
Anordnung kann aufgehoben werden |
| Berichtspflichten |
Transparenz |
Wann wird Eigenverwaltung aufgehoben?
| Grund |
Folge |
| Nachteil für Gläubiger erkennbar |
Wechsel zu Regelinsolvenz |
| Management-Fehlverhalten |
Verwalter übernimmt |
| Sanierung gescheitert |
Liquidation durch Verwalter |
| Gläubiger beantragen Aufhebung |
Gericht entscheidet |
Praxisbeispiele
Erfolgreiche Eigenverwaltungen
Große Sanierungsfälle in Deutschland nutzen oft Eigenverwaltung:
- Automobilzulieferer
- Einzelhandelsketten
- Maschinenbauer
Erfolgsfaktoren
| Faktor |
Bedeutung |
| Frühzeitige Einleitung |
Mehr Handlungsspielraum |
| Professionelle Berater |
CRO, Sanierungsexperten |
| Gläubigerkommunikation |
Vertrauen aufbauen |
| Tragfähiges Konzept |
Nachvollziehbare Maßnahmen |
Handlungsempfehlungen für Gläubiger
Bei Eigenverwaltung eines Geschäftspartners
- Sofort: Lieferungen nur gegen Vorkasse oder mit Massezusage
- Forderung anmelden: Frist beachten
- Sachwalter kontaktieren: Informationen einholen
- Gläubigerversammlung: Bei größerer Forderung teilnehmen
- Insolvenzplan prüfen: Quote akzeptabel?
Entscheidungshilfe: Insolvenzplan zustimmen?
| Pro |
Contra |
| Höhere Quote als Liquidation |
Quote unsicher |
| Schnellere Zahlung möglich |
Zahlung erst später |
| Geschäftsbeziehung bleibt |
Risiko des Scheiterns |
Fazit
Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren sind Sanierungschancen, keine Garantien. Für Gläubiger bedeuten sie: Das Unternehmen versucht, sich zu retten – mit besseren Quotenaussichten als bei Liquidation. Die kritische Begleitung durch Sachwalter und Gläubigerausschuss sichert Ihre Interessen. Aktive Beteiligung an Gläubigerversammlungen lohnt sich bei größeren Forderungen.
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