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Insolvenz Eigenverwaltung Sanierung

Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren erklärt

Was bedeutet Eigenverwaltung für Gläubiger? Wie funktioniert das Schutzschirmverfahren? Sanierungsverfahren im Insolvenzrecht verständlich erklärt.

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Firmium Team · · 4 min Lesezeit
Teilen: | Mit KI zusammenfassen: ChatGPT Claude Gemini

Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren sind Instrumente zur Unternehmenssanierung innerhalb des Insolvenzrechts. Für Geschäftspartner signalisieren sie: Hier wird nicht liquidiert, sondern saniert.

Eigenverwaltung

Grundprinzip

Regelinsolvenz Eigenverwaltung
Insolvenzverwalter führt Geschäftsführung bleibt
Verwalter entscheidet Management entscheidet
Verwalter verwertet Management saniert
Sachwalter: keiner Sachwalter überwacht

Voraussetzungen

Anforderung Prüfung
Keine Nachteile für Gläubiger Vergleich zur Regelinsolvenz
Sanierungsaussicht Tragfähiges Konzept
Geeignetes Management Keine Pflichtverletzungen
Gläubigerunterstützung Wesentliche Gläubiger

Beteiligte Rollen

Rolle Aufgabe
Geschäftsführung Führt Geschäfte, setzt Sanierung um
Sachwalter Überwacht, prüft Zahlungen
Gläubigerausschuss Kontrolliert, entscheidet mit
Insolvenzgericht Ordnet an, genehmigt

Ablauf

graph TD
    A[Antrag auf Eigenverwaltung] --> B{Gericht prüft}
    B -->|Zugelassen| C[Eigenverwaltung angeordnet]
    B -->|Abgelehnt| D[Regelinsolvenz]
    C --> E[Sachwalter bestellt]
    E --> F[Sanierung läuft]
    F --> G{Erfolg?}
    G -->|Ja| H[Insolvenzplan]
    G -->|Nein| I[Wechsel zu Regelinsolvenz]
    H --> J[Verfahren beendet]

Schutzschirmverfahren

Besonderheit

Das Schutzschirmverfahren ist eine Vorstufe zur Eigenverwaltung mit besonderen Schutzrechten.

Merkmal Details
Zeitraum Maximal 3 Monate
Zweck Sanierungsplan erarbeiten
Schutz Keine Vollstreckungen
Voraussetzung Nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung

Unterschied zur Eigenverwaltung

Schutzschirmverfahren Eigenverwaltung
Zeitpunkt Vor Eröffnung Nach Eröffnung
Dauer Max. 3 Monate Unbegrenzt
Voraussetzung Noch nicht zahlungsunfähig Auch bei Zahlungsunfähigkeit
Schutz Vollstreckungsmoratorium Insolvenzrechtlicher Schutz

Ablauf Schutzschirm

  1. Antrag: Mit Bescheinigung eines Experten
  2. Anordnung: Gericht ordnet Schutzschirm an
  3. Frist: Max. 3 Monate für Sanierungsplan
  4. Ergebnis: Entweder Insolvenzplan oder Regelverfahren

Für Gläubiger: Was bedeutet das?

Positive Signale

Signal Bedeutung
Eigenverwaltung angeordnet Gericht sieht Sanierungschance
Schutzschirm beantragt Frühes Handeln, aktives Management
Erfahrener Sachwalter Professionelle Überwachung
Gläubigerausschuss aktiv Gläubigerinteressen vertreten

Ihre Rechte

Recht Details
Information Regelmäßige Berichte vom Sachwalter
Gläubigerversammlung Mitsprache bei wesentlichen Entscheidungen
Gläubigerausschuss Bei größeren Verfahren
Abstimmung Insolvenzplan Entscheidung über Sanierung

Was Sie beachten sollten

Aspekt Handlung
Forderungsanmeldung Frist einhalten wie bei Regelinsolvenz
Sicherheiten prüfen Eigentumsvorbehalt, Absonderung
Gläubigerversammlung Bei großer Forderung teilnehmen
Insolvenzplan prüfen Quote, Zahlungszeitpunkt

Insolvenzplan

Struktur

Teil Inhalt
Darstellender Teil Situation, Ursachen, Maßnahmen
Gestaltender Teil Rechtliche Regelungen, Quote
Anlagen Vermögensübersicht, Gläubigerverzeichnis

Abstimmung

Gruppe Beispiele
Absonderungsberechtigte Grundschuldgläubiger, EV-Lieferanten
Arbeitnehmer Lohnforderungen
Ungesicherte Gläubiger Normale Lieferanten
Nachrangige Gläubiger Gesellschafterdarlehen

Annahme: Mehrheit in jeder Gruppe + Summenmehrheit insgesamt

Quote im Insolvenzplan

Vergleich Typisch
Regelinsolvenz 3-10%
Insolvenzplan 10-30%

Insolvenzpläne bieten oft bessere Quoten, weil das Unternehmen fortgeführt wird.

Risiken der Eigenverwaltung

Für Gläubiger

Risiko Beschreibung
Management-Kontinuität Dieselben, die Krise verursachten
Intransparenz Weniger Einblick als bei Verwalter
Sanierung scheitert Längerer Zeitraum bis Liquidation
Interessenkonflikte Management vs. Gläubiger

Schutzmaßnahmen

Maßnahme Wirkung
Sachwalterüberwachung Unabhängige Kontrolle
Gläubigerausschuss Mitsprache
Gerichtskontrolle Anordnung kann aufgehoben werden
Berichtspflichten Transparenz

Wann wird Eigenverwaltung aufgehoben?

Grund Folge
Nachteil für Gläubiger erkennbar Wechsel zu Regelinsolvenz
Management-Fehlverhalten Verwalter übernimmt
Sanierung gescheitert Liquidation durch Verwalter
Gläubiger beantragen Aufhebung Gericht entscheidet

Praxisbeispiele

Erfolgreiche Eigenverwaltungen

Große Sanierungsfälle in Deutschland nutzen oft Eigenverwaltung: - Automobilzulieferer - Einzelhandelsketten - Maschinenbauer

Erfolgsfaktoren

Faktor Bedeutung
Frühzeitige Einleitung Mehr Handlungsspielraum
Professionelle Berater CRO, Sanierungsexperten
Gläubigerkommunikation Vertrauen aufbauen
Tragfähiges Konzept Nachvollziehbare Maßnahmen

Handlungsempfehlungen für Gläubiger

Bei Eigenverwaltung eines Geschäftspartners

  1. Sofort: Lieferungen nur gegen Vorkasse oder mit Massezusage
  2. Forderung anmelden: Frist beachten
  3. Sachwalter kontaktieren: Informationen einholen
  4. Gläubigerversammlung: Bei größerer Forderung teilnehmen
  5. Insolvenzplan prüfen: Quote akzeptabel?

Entscheidungshilfe: Insolvenzplan zustimmen?

Pro Contra
Höhere Quote als Liquidation Quote unsicher
Schnellere Zahlung möglich Zahlung erst später
Geschäftsbeziehung bleibt Risiko des Scheiterns

Fazit

Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren sind Sanierungschancen, keine Garantien. Für Gläubiger bedeuten sie: Das Unternehmen versucht, sich zu retten – mit besseren Quotenaussichten als bei Liquidation. Die kritische Begleitung durch Sachwalter und Gläubigerausschuss sichert Ihre Interessen. Aktive Beteiligung an Gläubigerversammlungen lohnt sich bei größeren Forderungen.


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Firmium Team

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