ABD Herne GmbH, Gemeinnützige Gesellschaft für Arbeit, Beschäftigung und Dienstleistungen Herne
Geschäftszweck
Nach Änderung: 1. Zweck der Gesellschaft ist die planmäßige Arbeit im Bereich der Projektentwicklung, der Beratung sowie der sozialpädagogischen Begleitung und Betreuung, die insbesondere benachteiligten Menschen den Ein- bzw. Wiedereinstieg in Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse sowie in geordnete Lebens- und Wohnverhältnisse ermöglicht. 2. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch den Betrieb von Beratungsstellen, die Initiierung von Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen und deren Betrieb, der Zurverfügungstellung von Wohnraum für benachteiligte Menschen wie z. B. obdachlose Menschen, drogenabhängige Jugendliche und Erwachsene, strafentlassene Menschen, arbeitslose und einkommensschwache Menschen sowie die Entwicklung von Bildungs- bzw. Fortbildungsangeboten verwirklicht. 3. Die Gesellschaft hat insbesondere folgende Aufgaben: a) Beratung und Betreuung von Jugendlichen beim Übergang von Schule in Ausbildung, bzw. von Ausbildung ins Berufsleben b) Begleitende Hilfen zur Integration und Rehabilitation c) Errichtung und Unterhaltung geeigneter Zweckbetriebe, die das Erreichen des Gesellschaftszwecks gewährleisten d) Entwicklung und Durchführung von schulischen und außerschulischen Bildungsangeboten e) Schaffung von Unterbringungseinrichtungen und Wohnraum für benachteiligte Menschen 4. Zu diesem Zweck strebt die Gesellschaft die Kooperation mit öffentlichen und freien Trägern an. 5. Die Gesellschaft kann zur Erfüllung der genannten Aufgaben im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen alle Rechtsgeschäfte vornehmen, die dem Zweck der Gesellschaft entsprechen. 6. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen einrichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben und/oder Vertretungen von solchen übernehmen und wieder aufgeben. Die Gesellschaft darf sich ferner mit anderen gleichartigen oder ähnlichen Einrichtungen zu Arbeits- und Interessengemeinschaften zusammenschließen und diese wieder auflösen.
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Details
04.12.1998
31.12
Typische Budgetphase
Unternehmen befinden sich meist 90 Tage vor
Geschäftsjahresende in der Budgetplanung
Registerdaten
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Finanzübersicht
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