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Autohaus Fischer GmbH
Geschäftszweck
der Betrieb eines Autohauses in Celle nebst aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten einschließlich der Kfz-Reparatur, des Neu- und Gebrauchtwagenhandels sowie dem Handel mit und der Reparatur von motorbetriebenen Fahrzeugen, der Vermietung von Fahrzeugen, dem Tuning von Fahrzeugen, dem Handel von Fahrzeugteilen und dem Handel von Fahrzeugzubehör
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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Publikationen
Satzungsänderung, Sonstige Rechtsverhältnisse | Abspaltung
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