Bernert & Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Geschäftszweck
Der Betrieb einer Steuerberatungspraxis einschließlich der für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigeiten gem. § 33 in Verbindung mit § 57 StBerG, wie z.B. Wirtschaftsberatung und gutachterliche sowie treuhänderische Tätigkeit. Ausgenommen sind jedoch die Treuhandgeschäfte über die Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren für Andere und die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren für Andere sowie Geschäfte nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften. Weiter ausgeschlossen sind Handels- und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten.
Vertretungsregelung
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
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