BLSV Sportcamp Spitzingsee gGmbH
Geschäftszweck
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Pflege und Förderung des Sports, die Förderung der Jugendhilfe und die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. (3) Der Satzungszweck wird verwirklicht a) im Bereich der Pflege und Förderung des Sports insbesondere durch Förderung der körperlichen Ertüchtigung von Amateursportlern jeden Alters sowie Schülern und Jugendlichen durch Anleitung zur Sportausübung und Erhöhung der sportlichen Leistungsfähigkeit in Verbindung mit der Bereitstellung von Trainingsmöglichkeiten auf dem Gelände eines Sportcamps und dessen Umgebung, das aus Sportplätzen und -hallen, Schulungsräumen, Unterkünften und Speisesälen besteht, insbesondere durch den Betrieb eines solchen Sportcamps am Spitzingsee in der Gemeinde Schliersee. b) im Bereich der Pflege und Jugendfürsorge insbesondere durch die Bereitstellung von jugendgerechten Unterbringungsmöglichkeiten in Mehrbettzimmern (Jugendherberge) in Verbindung mit einem breiten Infrastrukturangebot an Sportstätten und von pädagogischen Angeboten zur Förderung der Bewegung, der Teambildung bzw. des Sozialverhaltens und der Kreativität von Kindern und Jugendlichen, c) im Bereich der Erziehung, Volks- und Berufsbildung insbesondere durch die Abhaltung von Sportunterricht im Rahmen von geregelten Sportstunden, ein- und mehrtägigen Sportkursen und Workshops nach einem durchgängigen sportpädagogischen Konzept für Schüler und Studenten, insbesondere für ganze Schulklassen, sowie auch für Amateursportler, Senioren und Familien zur Anleitung in der Ausübung des Sports, dies sowohl hinsichtlich der Breitensportarten als auch hinsichtlich der Gesundheitsförderung durch gezielte Sportausübung, sowie durch die Aus-, Fort- und Weiterbildung von in Sportvereinen tätigen Übungsleitern und Trainern. (4) Die Gesellschaft kann ihre ste
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Details
19.11.2021
31.12
Typische Budgetphase
Unternehmen befinden sich meist 90 Tage vor
Geschäftsjahresende in der Budgetplanung
Registerdaten
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Finanzübersicht
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