BSK 1818 Holding AG
Geschäftszweck
Die Leitung des BSK 1818 Holding AG-Konzerns („Konzern“) sowie das Halten und Verwalten der Gesellschaften des Konzerns, welche Bankgeschäfte betreiben und Finanzdienstleistungen und sonstige Dienstleistungen aller Art erbringen. Ausgenommen vom Unternehmensgegenstand sind solche Geschäfte, die einer staatlichen Genehmigung bedürfen, insbesondere das Betreiben von Bankgeschäften im Sinne des § 1 Abs. 1 KWG sowie von Finanzdienstleistungsgeschäften im Sinne des § 1 Abs. 1a KWG.
Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Details
21.06.1950
31.12
Typische Budgetphase
Unternehmen befinden sich meist 90 Tage vor
Geschäftsjahresende in der Budgetplanung
Registerdaten
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Finanzübersicht Gewinnabführungsvertrag
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