C
C und L Verwaltungsgesellschaft mbH
Geschäftszweck
Die Übernahme der Geschäftsführung und persönlichen Haftung bei anderen Handelsgesellschaften (insbesondere bei der zu gründenden C und L GmbH & Co. KG), die die Verwaltung von Grundvermögen und das Halten von Unternehmensbeteiligungen zum Gegenstand haben.
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
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Publikationen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011
Jahresabschluss
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Registerbekanntmachung