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CI Convivo Wohnpark & Entwicklung Verwaltungs GmbH
Geschäftszweck
Die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin bei Kommandtigesellschaften sowie deren Tochterunternehmen. Jede damit zusammenhängende Tätigkeit ist zulässig, soweit sie nicht dem § 34c der Gewerbeordnung unterfällt.
Vertretungsregelung
Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten.
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