ComSolution Verwaltungs GmbH
Geschäftszweck
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften jedweder Art sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften
Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch jeden Geschäftsführer einzeln vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann die Einzelvertretungsbefugnis eines einzelnen Geschäftsführers in der Art beschränkt werden, dass er nur zur gemeinsamen Vertretung mit einem weiteren Geschäftsführer oder mit einem Prokuristen befugt ist. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
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