Convivo Pflege GmbH
Geschäftszweck
Der Betrieb von Pflegeeinrichtungen sowie von Seniorenwohnungen und von ambulanten Pflegediensten sowie das Betreiben von teilstationären und stationären Einrichtungen im Sinne von §§ 41 - 43 b SGB XI und die Erbringung von ambulanten Dienstleistungen im Sinne von § 37 SGB V sowie den §§ 36 und 39 SGB XI, sowie auch die Projektierung von Projekten im Pflegebereich.
Vertretungsregelung
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
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