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Coram Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH
Geschäftszweck
Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen sowie alle damit einhergehenden Tätigkeiten. Ausgenommen sind Tätigkeiten und Geschäfte, die einer staatlichen Genehmigung bedürfen, insbesondere Geschäfte, die der Genehmigung oder Erlaubnis nach § 34 c GewO oder nach dem Kreditwesengesetz bedürfen.
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
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