CP 148. Verwaltungs GmbH
Geschäftszweck
Die Verwaltung eigenen Vermögens, im eigenen Namen auf eigene Rechnung, einschließlich der Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Erbringung sämtlicher damit zusamenhängender Dienstleistungen und die Vornahme aller diesen Zwecken förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte, insbesondere für die CP 148. Grundstücks GmbH & Co. KG
Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
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