Deutsche Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft
Geschäftszweck
Der unmittelbare und mittelbare Betrieb der Lebensversicherungen in allen ihren Arten einschließlich der Kapitalisierungsgeschäfte und der Verwaltung von Versorgungseinrichtungen sowie die Vermittlung von Versicherungen, Sparverträgen, Bausparverträgen und die Vornahme sonstiger Geschäfte, die im engen wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Versicherungsbetrieb stehen.
Vertretungsregelung
Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus mindestens zwei Personen. Die Gesellschaft wird gemeinschaftlich durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Details
13.06.1990
31.12
Typische Budgetphase
Unternehmen befinden sich meist 90 Tage vor
Geschäftsjahresende in der Budgetplanung
Registerdaten
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Finanzübersicht Gewinnabführungsvertrag
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