DFH Immobilien Verwaltungsgesellschaft Nr. 11 mbH
Geschäftszweck
Die Beteiligung an, die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung in Handelsgesellschaften mit Ausnahme in Aktiengesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften, deren Gegenstand der Erwerb, das Mieten, das Vermieten, die Verwertung und die Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und der Erwerb, das Mieten, das Vermieten, das Leasen, das Verleasen, die Verwertung, die Errichtung, die Sanierung und die Verwaltung von Baulichkeiten sowie von beweglichen Sachen aller Art ist, sowie das Eingehen von Beteiligungen zu diesem Zweck auch als atypisch stiller Gesellschafter. Ausgenommen sind Tätigkeiten und Geschäfte, die einer staatlichen Genehmigung bedürfen, insbesondere Geschäfte, die der Genehmigung oder Erlaubnis nach § 34c GewO oder nach dem Kreditwesengesetz bedürfen.
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei Geschäftsführer gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Jeder Geschäftsführer ist bei Rechtsgeschäften zwischen der Gesellschaft und den Kommanditgesellschaften, deren Geschäftsführung und Verwaltung sie übernommen hat, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Details
13.12.2005
31.12
Typische Budgetphase
Unternehmen befinden sich meist 90 Tage vor
Geschäftsjahresende in der Budgetplanung
Registerdaten
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Finanzübersicht
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