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DFH Verwaltungsgesellschaft Nr. 89 mbH
Geschäftszweck
Geschäftsführung und Übernahme der Stellung als persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) in Kommanditgesellschaften. Ausgenommen sind Tätigkeiten und Geschäfte, die einer staatlichen Genehmigung bedürfen, insbesondere Geschäfte, die der Genehmigung und Erlaubnis nach § 34c GewO oder nach dem Kreditwesengesetz bedürfen.
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
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Publikationen
Jahresabschluss