Dorit Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH
Geschäftszweck
Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Errichtung von Gebäuden, Verwaltung, Vermietung und Verpachtung dieses Grundbesitzes sowie Vornahme aller für die Erreichung dieses Zweckes erforderlichen Geschäfte; ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die in § 34 c Gewerbeordnung aufgeführt sind sowie eigenständige Ausführung von Handwerkerarbeiten.
Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Details
19.11.2002
31.12
Typische Budgetphase
Unternehmen befinden sich meist 90 Tage vor
Geschäftsjahresende in der Budgetplanung
Registerdaten
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Finanzübersicht
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