DWS Investment GmbH
Geschäftszweck
(1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Der Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). (2) Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: (a) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 KAGB in Verbindung mit §§ 192 ff. KAGB, (b) Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, (c) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, (d) Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß § 347 KAGB in Verbindung mit § 87 Investmentgesetz in der bis zum 21. Juli 2013 geltenden Fassung, (e) Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB mit Ausnahme der in § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buch-staben e), f) und h) genannten Vermögensgegenstände investieren sowie (f) Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB - unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB - welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: - Wertpapiere, - Geldmarktinstrumente, - Derivate, - Bankguthaben, - Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen, - Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften und Infrastruktur-Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, - Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann. (3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-Investmentvermögen oder ausländische AIF, die mit den o.g. inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. (4) Die Gesellschaft darf außerdem folgende Dienstleistungen und Nebendienstleistungen betreiben: a) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs
Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Details
22.05.1956
16.03
Typische Budgetphase
Unternehmen befinden sich meist 90 Tage vor
Geschäftsjahresende in der Budgetplanung
Registerdaten
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Finanzübersicht
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