E
EAA Europa Holding GmbH
Geschäftszweck
der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
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Publikationen
Sonstige Rechtsverhältnisse | Umwandlung, Verschmelzung, Abspaltung
Sonstige Rechtsverhältnisse | Verschmelzung
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Registerbekanntmachung
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