Energie AG Oberösterreich Kommunalservice GmbH
Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen von ihnen gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten, sofern nicht einzelnen Geschäftsführern mit Beschluss der Gesellschafter die selbständige Vertretungsmacht eingräumt wird.
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