ERGO Vorsorge Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Geschäftszweck
Im In- und Ausland der unmittelbare und mittelbare Betrieb aller Arten der Lebens- und Rentenversicherung einschließlich Zusatzversicherungen, Kapitalisierungsgeschäfte und der Geschäfte der Verwaltung von Versorgungseinrichtungen sowie die Vermittlung von Versicherungen, Sparverträgen und Bausparverträgen und die Vornahme sonstiger Geschäfte, die in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Versicherungsbetrieb stehen.
Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen, im übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Anzahl der Mitglieder des Vorstands. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Details
18.07.1990
31.12
Typische Budgetphase
Unternehmen befinden sich meist 90 Tage vor
Geschäftsjahresende in der Budgetplanung
Registerdaten
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