Erste Abwicklungsanstalt
Geschäftszweck
Der Abwicklungsanstalt obliegt die Aufgabe, von der WestLB AG, seit dem 02. Juli 2012 als Portigon AG firmierend (Portigon), und/oder ihren in- oder ausländischen Tochterunternehmen (zusammen die Portigon-Gruppe) zum Zwecke ihrer Stabilisierung und der Stabilisierung des Finanzmarktes Risikopositionen und nichtstrategienotwendige Geschäftsbereiche (übernommenes Vermögen) zu übernehmen und diese verlustminimierend abzuwickeln.
Vertretungsregelung
Die Abwicklungsanstalt wird durch zwei Mitglieder des Vorstands gemeinschaftlich vertreten. Der Vorstand kann beschließen, dass die Abwicklungsanstalt auch durch eines seiner Mitglieder gemeinsam mit einem Prokuristen der Abwicklungsanstalt gemeinschaftlich vertreten werden kann. Die Mitglieder des Vorstands können generell oder im Einzelfall durch Beschluss des Verwaltungsrats von den Beschränkungen des § 181 Fall 2 BGB befreit werden.
Firmenbeschreibung KI
Die Erste Abwicklungsanstalt ist die erste Abwicklungsanstalt ihrer Art in Deutschland. Sie ist eine öffentliche Auftraggeberin für die Abwicklung von Risikopositionen und nicht‑strategienotwendigen Geschäftsbereichen der ehemaligen WestLB AG (nunmehr Portigon AG) und ihrer Tochterunternehmen. Die EAA wickelt das Vermögen wertschonend und risikominimierend ab, um das Finanzmarkt zu stabilisieren.
Details
11.12.2009
31.12
Typische Budgetphase
Unternehmen befinden sich meist 90 Tage vor
Geschäftsjahresende in der Budgetplanung
Registerdaten
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Finanzübersicht
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