EURAMCO Invest GmbH
Geschäftszweck
Verwaltung von geschlossenen inländischen Investmentvermögen, EU- Investmentvermögen und ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie b) geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285ff. KAGB, die jeweils in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 4 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 bis 6 KAGB. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF und ausländische AIF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen.
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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