Evangelisches Krankenhaus Oberhausen GmbH
Geschäftszweck
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und des Wohlfahrtswesens
Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat zwei oder drei Geschäftsführer. Die Anzahl der Geschäftsführer wird durch Beschluss der Gesellschafterversammlung festgelegt. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Durch Gesellschafterbeschluß kann jederzeit einzelnen oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten. Die Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen für alle Rechtsgeschäfte mit anderen steuerbegünstigten Organisationen. Eine darüber hinausgehende Befugnis kann von der Gesellschafterversammlung jeweils nur für ein einzelnes Rechtsgeschäft erteilt werden. Ein solcher Beschluss bedarf der Genehmigung durch die Stiftungsaufsicht.
Firmenbeschreibung KI
Im Evangelischen Krankenhaus Oberhausen, kurz EKO, möchten wir unsere Patientinnen und Patienten aus Oberhausen und der Region gut und sicher behandeln. Das beginnt schon vor der stationären Aufnahme in unser Krankenhaus und umfasst genauso die Zeit während und nach dem Krankenhausaufenthalt. Sowohl in unseren Kliniken als auch in unseren medizinischen Zentren kümmern sich unsere Mitarbeitenden aus Medizin, Pflege und Verwaltung um unsere Patientinnen und Patienten – hochqualifiziert, professionell und menschlich zugewandt.
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