Fischer GmbH
Geschäftszweck
Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Konzeption und die Errichtung sowie der Vertrieb und die Betreuung von Kommunikations- und Informationssystemen sowie die Musikproduktion für Film, Funk und Fernsehen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des vg. Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen, auch zur Aufnahme weiterer Geschäftszweige, zur Errichtung von Zweigniederlassungen und zur Beteiligung an anderen Unternehmen.
Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten, soweit nicht durch Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung Geschäftsführern die Berechtigung zur Einzelvertretung eingeräumt wird. Die Geschäftsführer können durch Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung von den in § 181 BGB geregelten Beschränkungen befreit werden.
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