Freese Feldhaus GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Geschäftszweck
Die für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 i. V. m. § 43 a Abs. 4 WPO sowie § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere a. Beratung in Vermögensangelegenheiten sowie betriebswirtschaftliche Beratungen und Begutachtungen b. Prüfung/Revision von Büchern, Bilanzen und Jahresabschlüssen anderer Unternehmen sowie die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen c. geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten d. allgemeine Treuhandtätigkeit, insbesondere Anlage und Verwaltung von Vermögen Dritter im eigenen Namen Ausgeschlossen sind alle Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten nach § 43 a Abs. 3 Nr. 1 WPO wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Details
18.03.2005
31.01
Typische Budgetphase
Unternehmen befinden sich meist 90 Tage vor
Geschäftsjahresende in der Budgetplanung
Registerdaten
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Finanzübersicht
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