Fünfte SAB Treuhand und Verwaltung GmbH
Geschäftszweck
Der Betrieb und die Verwaltung von geschlossenen Immobilienfonds und die Beteiligung an Immobilien zum Zwecke der Vermietung, Verpachtung und ihrer Verwaltung. Ausgenommen sind Geschäfte, die dem Kapitalanlagegesetz vom 14.01.1970, Bundesgesetzblatt I 1970, 127, unterliegen. Die Gesellschaft kann alle mit dem Gegenstand des Unternehmens im mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang stehenden Geschäfte betreiben, ausgenommen erlaubnispflichtige Geschäfte gemäß § 34 c der Gewerbeordnung und § 1 KWG.
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Details
19.08.1994
31.12
Typische Budgetphase
Unternehmen befinden sich meist 90 Tage vor
Geschäftsjahresende in der Budgetplanung