GAGFAH Zweite Grundbesitz GmbH
Geschäftszweck
Der Erwerb, die Errichtung, die Verwaltung, die Anmietung und Vermietung sowie die Veräußerung von Grundstücken, Gebäuden und Wohneigentum und alle damit zusammenhängenden sowie Handelsgeschäfte jeglicher Art. Tätigkeiten, die gemäß § 34c GewO genehmigungspflichtig sind, werden nicht ausgeübt. Die Gesellschaft ist berechtigt alle Handlungen vorzunehmen und alle geschäftlichen Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung des Unternehmensgegenstandes notwendig und nützlich erscheinen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland zu errichten.
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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