Helaba Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH
Geschäftszweck
1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen und EU-Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung) sowie die Erbringung von Dienst- und Nebendienstleistungen i.S.d. § 20 Abs. 2 und 3 KAGB. 2) Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. §§ 192 ff. KAGB, b) Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB, c) Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, d) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, e) Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: i) folgende Sachwerte: - Immobilien, jedoch mit Ausnahme von Wald, Forst- und Agrarland, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 4 KAGB genutzt wird, ii) Anteile oder Aktien an ÖPP-Projektgesellschaften und an Infrastruktur- Projektgesellschaften, iii) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, iv) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Sachwerte im Sinne von i) sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, v) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB, wobei die geschlossenen inländischen Spezial-AIF ausschließlich in Vermögensgegenstände dieses Absatz 2 - sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften - investieren, oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, vi) Anteile oder Aktien an geschlossenen Publikums-AIF nach Maßgabe von § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, wobei die geschlossenen AIF ausschließlich in die Vermögensgegenstände dieses Absatz 2 - sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften - investieren, oder an geschlossenen EU-Publikums-AIF oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, vii) Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen gemäß dieses Absatz 2 sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investment-vermögen, viii) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, ix) Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, x) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, xi) sonstige Anlageinstrumente gemäß § 198 KAGB, xii) Derivate, xiii) unverbriefte Darlehensforderungen. f) Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände, g) Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB - einschließlich Hedgefonds gern. § 283 KAGB - welche in Vermögensgegenstände gern. § 284 Abs. 1 und 2 KAGB investieren dürfen, und h) Dach-Hedgefonds gern. §§ 225 ff. KAGB. 3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-OGAW und EU- AIF die mit den oben genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. 4) Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) Die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), b) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), c) die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, d) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, e) Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, f) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), g) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz 4 genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind.
Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Firmenbeschreibung KI
Helaba Invest ist ein deutsches institutionelles Kapitalanlagehaus, das Asset‑Management, Alternative‑Investments und Asset‑Servicing anbietet. Das Unternehmen präsentiert ein umfassendes Leistungsspektrum, das von liquiden Assetklassen bis hin zu Multi‑Asset‑Portfolios reicht. Es ist ein Full‑Service‑Manager, der die gesamte Wertschöpfungskette von der Zielsetzung bis zur Portfolioverwaltung übernimmt.
Details
30.01.1991
30.11
Typische Budgetphase
Unternehmen befinden sich meist 90 Tage vor
Geschäftsjahresende in der Budgetplanung
Registerdaten
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