Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG
Geschäftszweck
Die Gesellschaft betreibt jede Art von Versicherung- und Rückversicherung und alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Die direkten Lebensversicherung bleibt ausgenommen.
Vertretungsregelung
Ein Mitglied des Verwaltungsrates vertritt jeweils gemeinsam mit einem Mitglied des Verwaltungsrates oder einem Mitglied der Geschäftsleitung. Ein Mitglied der Geschäftsleitung vertritt jeweils gemeinsam mit einem anderen Mitglied der Geschäftsleitung oder einem Mitglied des Verwaltungsrates.
Details
07.11.1861
31.12
Typische Budgetphase
Unternehmen befinden sich meist 90 Tage vor
Geschäftsjahresende in der Budgetplanung
Registerdaten
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Finanzübersicht Gewinnabführungsvertrag
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