Heymann Ventures GmbH
Geschäftszweck
Verwaltung eigenen Vermögens und Beteiligung an anderen Gesellschaften, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Tätigkeiten, welche einer behördlichen Erlaubnis, Genehmigung, Zulassung o.ä. ("öffentlich rechtlicher Vorbehalt") bedürfen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft - und zwar unabhängig davon, ob der öffentlich rechtliche Vorbehalt personen- oder sachbezogen ist.
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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Netzwerk
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