H
HFO GmbH
Geschäftszweck
Die individuelle, vertrauenswürdige und professionelle Vermögensbetreuung für Kunden sowie die Durchführung damit verbundener Dienstleistungen. Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz unterliegen, dürfen nicht ausgeübt werden.
Vertretungsregelung
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
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