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H.J. Maier Verwaltungs-GmbH
Geschäftszweck
Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei einer Gesellschaft, die die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere auch von Grundbesitz, zum Gegenstand hat.
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
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Publikationen
Jahresabschluss