HTB Hanseatische Fondshaus GmbH
Geschäftszweck
Die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: Geschlossene inländische Publikums-AIF gem. §§ 261 ff. KAGB sowie Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, die jeweils gemäß ihren Anlagebedingungen in die folgenden Vermögensgegenstände investieren dürfen: a) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB, b) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne von a) sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, c) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB, d) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, e) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, f) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe des § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die ausschließlich Vermögensgegenstände gemäß a) bis g) erwerben dürfen, g) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe des § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die ausschließlich Vermögensgegenstände gemäß a) bis g) und nach Maßgabe des folgenden Absatzes erwerben dürfen. Für geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB darf die KVG zusätzlich in folgende Vermögensgegenstände investieren: - a) Altfonds, die direkt/indirekt in Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB investieren, - b) Immobilien-Sondervermögen
Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter eines Drittes abzuschließen, befreit werden.
Details
09.02.2012
31.12
Typische Budgetphase
Unternehmen befinden sich meist 90 Tage vor
Geschäftsjahresende in der Budgetplanung
Registerdaten
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