IDEAL Lebensversicherung a.G.
Geschäftszweck
Der Verein betreibt die Lebensversicherung. Darüber hinaus ist der Verein berechtigt, Geschäfte, deren Gegenstand in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Versicherungsgeschäft im Sinne des § 15 Absatz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz steht, zu betreiben oder für andere Unternehmen zu vermitteln.
Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen vertreten.
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Finanzübersicht Gewinnabführungsvertrag
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