IESA Immobilien Entwicklung Sachsen GmbH
Geschäftszweck
Der Erwerb, die Entwicklung, die Vermarktung und der Verkauf eigenen Grundbesitzes und grundstücksgleicher Rechte. Geschäfte, die nach § 34c der Gewerbeordnung erlaubnispflichtig sind, gehören nicht zum Gegenstand des Unternehmens.
Vertretungsregelung
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Details
04.08.2005
31.12
Typische Budgetphase
Unternehmen befinden sich meist 90 Tage vor
Geschäftsjahresende in der Budgetplanung
Registerdaten
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Finanzübersicht Gewinnabführungsvertrag
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