Intrum Information Services Deutschland GmbH
Geschäftszweck
Ist die Beratung und Unterstützung von Kunden mit dem Ziel, die betreuten Unternehmen vor Zahlungsverlusten durch Bereitstellung von leistungsfähigen Informationsmanagement-Lösungen zu schützen, - Tätigkeit als Auskunftei gem. § 29 BDSG, - Beschaffung und Bereitstellung von B2C- und B2B-Bonitätsauskünften, - Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der elektronischen Adress- und Bonitätsprüfung einschließlich Entwicklung, Weiterentwicklung und Implementierung der dazugehörigen Anwendungskonzepte, - Bereitstellung und Durchführung von Billing- und Paymentprozessen, - Übernahme des Risikomanagements, - Risikoübernahme im B2B- und B2C-Segment auf nationaler und internatio-naler Basis sowie die Durchführung artverwandter Geschäfte, - ferner die Beteiligung an Dienstleistungsunternehmen und im E-Commerce-Handel tätigen Firmen sowie sonstige Beteiligungen.
Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sie wird durch einen Geschäftsführer einzeln vertreten, wenn er einziger Geschäftsführer ist oder die Gesellschafterversammlung ihn zur Einzelvertretung berechtigt hat, im übrigen durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Geschäftsführer können durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
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