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KELIOS Grundstücks SARL & Co. KG
Vertretungsregelung
Jede juristische Peron als persönlich haftender Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein und ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ist eine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter so wird die Gesellschaft durch diese gemeinsam mit einem weiteren persönlich haftenden Gesellschafter vertreten, soweit es sich hierbei um eine juristische Person handelt.
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