KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Geschäftszweck
Die Betätigung auf sämtlichen Arbeitsgebieten, die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zugelassen sind, im Rahmen des globalen KPMG-Netzwerkes, sowie auf den einschlägigen Gebieten einer Treuhandgesellschaft, ferner auf allen Gebieten der Organisation einschl. der Mitwirkung bei Reorganisation, Sanierungen oder Abwicklungen von Unternehmen oder ähnlichen Einrichtungen.
Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
Firmenbeschreibung KI
Merger: Verschmelzung
Details
22.02.2007
30.09
Typische Budgetphase
Unternehmen befinden sich meist 90 Tage vor
Geschäftsjahresende in der Budgetplanung
Registerdaten
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Finanzübersicht Gewinnabführungsvertrag
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