LfA Förderbank Bayern
Geschäftszweck
Die Bank hat im Rahmen der staatlichen Finanz-, Wirtschafts-, Verkehrs-, Umwelt- und Arbeitsmarktpolitik die Aufgabe, Vorhaben gewerblicher Unternehmen sowie sonstige Maßnahmen zur Verbesserung und Stärkung der Wirtschafts-, Verkehrs- und Umwelstruktur Bayerns finanziell zu fördern.
Vertretungsregelung
Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
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Satzungsänderung
Durch Beschluss des Verwaltungsrates vom 10.03.2025, genehmigt durch das Bayerische Staatsministeri…
Durch Beschluss des Verwaltungsrates vom 10.03.2025, genehmigt durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, wurde die Satzung mit Wirkung zum 18.03.2025 neu gefasst.