Lurse DPT Deutscher Pension Trust GmbH
Geschäftszweck
Die treuhänderische Übernahme und Verwaltung von Vermögensgegenständen (im folgenden "Treuhandvermögen") zum Zweck · der Sicherung und Erfüllung von gegenwärtigen und künftigen Ansprüchen von Rentnern, Hinterbliebenen sowie aktiven und ausgeschiedenen Anwärtern aus kollektiv- oder individualrechtlichen Regelungen bzw. Vereinbarungen zur betrieblichen Altersversorgung, · der Sicherung und Erfüllung von im Rahmen eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses entstandenen Ansprüchen auf Arbeitsentgelt (ggf. einschließlich etwaiger Aufstockungsbeträge) und in diesem Zusammenhang entstandenen Ansprüchen auf Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen sowie · der Sicherung und Erfüllung sonstiger Arbeitnehmeransprüche, z.B. von Wertguthaben aus Arbeitszeitkontenmodellen und in diesem Zusammenhang entstandenen Ansprüchen auf Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
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