manager magazin Verlagsgesellschaft mit beschränkter Haftung
Geschäftszweck
(1) die Herausgabe von Zeitungen, Zeitschriften und Büchern sowie der Betrieb einer Verlagsanstalt und aller mit dem Verlagsgeschäft zusammenhängenden Geschäfte, sowie die Beteiligung an Unternehmen mit derartigem Gegenstand. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen an anderen Orten zu errichten. (3) Die Gesellschaft und ihre Verlagsobjekte müssen von allen politischen und wirtschaftlichen Unternehmen und Organisationen unabhängig gehalten werden. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen weder unmittelbar noch mittelbar wirtschaftlich unterstützen. Das gleiche gilt für Organisationen und Einzelpersonen.
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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