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MENEWA Security Solutions GmbH
Geschäftszweck
Sicherheitsdienstleistungen, Unternehmensberatung
Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen, zwei oder mehrere Geschäftsführer, die von der Generalversammlung bestellt und abberufen werden. Die Vertretung erfolgt, solange nur ein Geschäftsführer bestellt ist durch diesen selbstständig. Sind jedoch zwei oder mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Art der Vertretungsbefugnis durch Beschluss der Gesellschafter bestimmt.
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