Meridias-Rheinstadtpflegehaus Meerbusch GmbH
Geschäftszweck
Betrieb von Pflege- und Altenheimeinrichtungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, insbesondere zur vorübergehenden Pflege und zur Rehabilitation einschließlich Unterbringung und Gewährung und Vorhaltung von Verpflegung und Betreuung
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden
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