MOLA Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH
Geschäftszweck
Die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens. Bankgeschäfte im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) werden nicht ausgeführt.
Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelnen Geschäftsführern kann durch Gesellschafterbeschluß die Befugnis zur Alleinvertretung übertragen werden. Die Geschäftsführer und Prokuristen sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Details
27.03.1992
31.12
Typische Budgetphase
Unternehmen befinden sich meist 90 Tage vor
Geschäftsjahresende in der Budgetplanung
Registerdaten
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Finanzübersicht
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