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NORA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH
Geschäftszweck
Die Vermietung und Verwaltung eigenen Grundbesitzes.
Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelnen Geschäftsführern kann durch Gesellschafterbeschluß die Befugnis zur Alleinvertretung übertragen werden. Die Geschäftsführer sind von den Beschänkungen des § 181 BGB befreit.
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