Pollmann Austria GmbH
Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer/innen gemeinsam oder durch einen von ihnen gemeinsam mit einer/einem Prokuristin/Prokuristen vertreten, sofern mit Gesell- schafterbeschluss nicht einzelnen oder allen Geschäfts- führern selbständige Vertretungsbefugnis eingeräumt wird.
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