Portigon Versorgungskasse GmbH
Geschäftszweck
Die Gesellschaft hat ausschließlich und unmittelbar den Zweck, den Begünstigten in Fällen der Not (durch Krankheit, Gebrechen, Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit oder aus ähnlichen Gründen) sowie im Alter laufende oder fallweise Unterstützungen nach Maßgabe dieses Gesellschaftsvertrages und der diesen ergänzenden Leistungspläne zu erbringen. Begünstigte sind nach näherer Maßgabe der einschlägigen Leistungspläne die Mitarbeiter und ehemaligen Mitarbeiter - und nach deren Tod auch deren unterhaltsbe-rechtigte Angehörige - der Portigon AG. Hiervon erfasst sind bei der Durchführung eines Versorgungsausgleichs nach dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) im Rahmen einer Scheidung / Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft i.S.d. Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) ebenso die ehemaligen Ehegatten / Lebenspartner i.S.d. LPArtG der Mitarbeiter und ehemaligen Mitarbeiter, sofern der Versorgungsausgleich zu einer internen Teilung i.S.d. § 10 VersAusglG führt
Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
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