P
PR Equity GmbH
Geschäftszweck
1
Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat zwei oder mehrere Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 2. Alt. BGB befreit.
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