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PV-Park Tangermünde GmbH
Geschäftszweck
Die Entwicklung eines Solarparks in der Gemeinde Tangermünde. Erlaubnispflichtige Geschäfte, insbesondere das Bauträgergeschäft oder nach KAGB oder KWG erlaubnispflichtige Tätigkeiten darf die Gesellschaft nur betreiben, wenn ihr die entsprechende Erlaubnis erteilt ist.
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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