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RAICONT-APO-1.0 Beteiligung GmbH
Geschäftszweck
Der Erwerb, das Halten und die Verwertung von Beteiligungen
Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer/innen gemeinsam oder durch eine/einen von ihnen gemeinsam mit einer/einem Gesamtprokuristin/Gesamtprokuristen vertreten. Mit Gesellschafterbeschluss oder durch Beschluss der Generalversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, einzelnen von ihnen selbständige Vertretungsbefugnis erteilt werden. Die Vertretung durch zwei Gesamtprokuristen ist mit der Einschränkung des § 49 UGB zulässig.
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